Ich berate Sie, ob Sie zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz gehören. Dabei untersuche ich Ihr Geschäft und Unternehmen, das jeweilige Betätigungsfeld und die Kundenstruktur. Es wird geprüft, in welchem Umfang Regelungen zur Geldwäsche zu beachten sind. Die Abläufe im Unternehmen werden erfasst und laufend überwacht, um Verdachtsfälle rechtzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und in einem Risikobericht bewertet. Ich bin Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter und die zuständigen Aufsichtsbehörden. Als ausgebildeter Geldwäschebeauftragter (TÜV) biete ich Ihnen vertieftes Fachwissen. Geldwäscheprävention schützt vor persönlicher Haftung als Vorstand oder Geschäftsführer!
Mehr Information zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie unter www.geldwaeschebauftragter.com.