Abgrenzungsvereinbarung

Abgrenzungsvereinbarungen müssen von Lizenzen unterschieden werden. Während die Lizenz dem Lizenznehmer bestimmte Rechte zur Nutzung einräumt, wird durch eine Abgrenzungsvereinbarung ein Konflikt zwischen Inhabern einer prioritätsälteren und –jüngeren Marke beigelegt. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Inhaber der prioritätsjüngeren Marke diese nur eingeschränkt verwendet oder wer in bestimmten Geschäftsbereichen ein Vorrecht auf die Verwendung hat.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation