Abhängiges Unternehmen

Unter einem abhängigen Unternehmen versteht man ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf die ein anderes, herrschendes Unternehmen mittelbar oder unmittelbar maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Ein abhängiges Unternehmen stellt eine Unterform eines verbundenen Unternehmens im Sinne des Aktiengesetzes dar. Die Abhängigkeit wird unterstellt, wenn ein anderes Unternehmen die Mehrheit der Aktien hält. Ebenso besteht eine Vermutung für die Bildung eines Konzerns zwischen herrschendem und abhängigem Unternehmen. Oft bestehen Beherrschungsverträge, die die rechtliche Beziehung genauer ausgestalten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation