Abmahnpauschalen
Hat die Abmahnung typische, unschwierig zu verfolgende Verstöße bei einem Verband zum Inhalt, so sind grundsätzlich nur Bearbeitungskosten als übliche Pauschalen in Höhe der durchschnittlich anfallenden Kosten anzusetzen.
Hat die Abmahnung typische, unschwierig zu verfolgende Verstöße bei einem Verband zum Inhalt, so sind grundsätzlich nur Bearbeitungskosten als übliche Pauschalen in Höhe der durchschnittlich anfallenden Kosten anzusetzen.