Abmahnverfahren
Das Abmahnverfahren bedarf grundsätzlich einer Beschreibung des Sachverhalts, einer diesbezüglich rechtlichen Begründung, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, einer angemessenen Fristsetzung und der Androhung rechtlicher Schritte. Das Verfahren dient einer außergerichtlichen zügigen und kostengünstigen Verwarnung des Schuldners durch den Berechtigten.