Abmahnverfahren

Das Abmahnverfahren bedarf grundsätzlich einer Beschreibung des Sachverhalts, einer diesbezüglich rechtlichen Begründung, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, einer angemessenen Fristsetzung und der Androhung rechtlicher Schritte. Das Verfahren dient einer außergerichtlichen zügigen und kostengünstigen Verwarnung des Schuldners durch den Berechtigten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation