Abnehmerverwarnung

Der Abnehmer, der eine Ware gewerblich nutzt ist ein möglicher Adressat einer Schutzrechtsverwarnung. Mit dieser wird die Verletzung eines Ausschließlichkeitsrechts beanstandet und der Adressat ernsthaft und endgültig zur Unterlassung aufgefordert. Es können mitunter Dritte, insbesondere dessen Kunden davon betroffen sein. Die Abnehmerverwarnung stellt gleichzeitig einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers oder Zulieferers der Ware sowie des Lizenzgebers dar. Dabei werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zum Abnehmer vorausgesetzt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation