Absatzwerbung
Als Absatzwerbung für Arzneimittel gelten alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe und den Verkauf von Arzneimitteln zu fördern. Werbung kann sowohl verbal, visuell als auch akustisch erfolgen. Werbung soll den potentiellen Werbungsadressaten vom Vertragsschluss überzeugen, also seine Willensbildung beeinflussen.