Abschlussprüfer

Der oder die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft sind verpflichtet, für das jeweils vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz und die Gewinn-und Verlustrechnung, die zusammen den Jahresabschluss bilden, sowie einen Geschäftsbericht zu erstellen. Der Jahresabschluss muss dann unter Berücksichtigung des Geschäftsberichts und der Buchführungsunterlagen von einem oder mehreren unabhängigen Abschlussprüfern kontrolliert werden. Die Prüfung erfolgt dabei im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, den Festsetzungen in der Gesellschaftssatzung bzw. – vertrag sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Da auf Grundlage des Bestätigungsvermerks bzw. des Prüfungsberichts weit reichende Entscheidungen z.B. die Kreditvergabe betreffend getroffen werden, haften die Prüfer zwar nicht für die objektive Richtigkeit der Abschlüsse, da diese stark von den vom Unternehmen gemachten Angaben abhängt, wohl aber dafür, wenn schuldhaft oder grob fahrlässig Fehler in den Abschlussberichten nicht aufgedeckt werden. Die Pflicht zur Haftung ergibt sich aus § 323 HGB, wobei die Haftungssumme für fahrlässiges Verhalten nach oben begrenzt wurde.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation