Abschreibungen

Abschreibung bezeichnet den Wertverlust, den Unternehmensvermögen erleidet, der z.B. durch Zeitablauf und damit zusammenhängenden Verschleiß oder aber durch ein bestimmtes Ereignis wie einen Unfall hervorgerufen wird. Die Vornahme von Abschreibungen soll dazu führen, dass in der Bilanzierung auch der tatsächliche Wert des Betriebsvermögens dargestellt wird. Die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen sind nicht zu verwechseln mit der steuerlich als Betriebsausgabe zu berücksichtigenden Absetzung für Abnutzung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation