Abschreibungsgesellschaften
Abschreibungsgesellschaften haben das Ziel, Verluste zu machen, die auf die einzelnen Gesellschafter oder Anleger umgelegt werden und die diese in ihrer Einkommenssteuer als Ausgleich für anderweitig erzielte Gewinne nutzen können. Die Verluste können z.B. durch hohe Sonderabschreibungen oder laufende Kosten verwirklicht werden. Allerdings begrenzt § 15 b EStG die Möglichkeit der Verrechnung mit anderen Einkünften inzwischen, sodass das Modell nicht mehr so lukrativ ist wie nach altem Recht.