Abschreibungsgesellschaften

Abschreibungsgesellschaften haben das Ziel, Verluste zu machen, die auf die einzelnen Gesellschafter oder Anleger umgelegt werden und die diese in ihrer Einkommenssteuer als Ausgleich für anderweitig erzielte Gewinne nutzen können. Die Verluste können z.B. durch hohe Sonderabschreibungen oder laufende Kosten verwirklicht werden. Allerdings begrenzt § 15 b EStG die Möglichkeit der Verrechnung mit anderen Einkünften inzwischen, sodass das Modell nicht mehr so lukrativ ist wie nach altem Recht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation