Abtretung

Der Inhaber der Rechte an einer Marke kann diese gemäß § 27 MarkenG übertragen, indem er mit dem Erwerber einen Abtretungsvertrag schließt. Der Vertrag ist dabei unabhängig vom zugrunde liegenden Rechtsgeschäft formfrei und muss lediglich den Gegenstand der Abtretung bestimmbar machen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation