Abwicklung
Die Abwicklung bezeichnet im Gesellschaftsrecht die Liquidation eines Unternehmens, also die Handlungen, die bei Beendigung bzw. Auflösung der Gesellschaft vorzunehmen sind. Dies betrifft insbesondere die Veräußerung aller Vermögensgegenstände der Gesellschaft, wodurch das gebundene Kapital freigegeben werden und nach Abzug der Liquidationskosten an die Gesellschafter (oder bei Insolvenz zunächst die Gläubiger) ausgeschüttet werden soll.