Abzugsposten

Abzugsfähig von Umsatzerlösen bei der Berechnung des Gewinns für eine Gewinnabschöpfung i.S.v. § 10 UWG sind die direkt mit dem unlauteren Wettbewerbsverhalten in Zusammenhang stehenden, also die zu diesem Zweck verursachten Kosten (beispielsweise Werbekosten oder im Vorfeld entstandene Rechtsberatungskosten). Dagegen sind Kosten die kausal durch das unlautere Verhalten verursacht wurden, nicht abzugsfähig.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation