actio pro institutione

Der Unterlassungsanspruch wird durch die konstituierte Ausweitung der Aktivlegitimation über den Kreis eventuell unmittelbar verletzter Mitbewerber hinaus -legitimiert durch das öffentliche, allgemeine Interesse an einer funktionierenden Wettbewerbsordnung – selbst in der Hand des Verletzten zur „actio pro institutione“, sein Inhaber zum „Funktionär des Allgemeininteresses“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation