action en concurrence déloyale
Im französischen Recht des unlauteren Wettbewerbs gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen, sich teilweise überschneidenden Sanktionsmöglichkeiten. Ein Mitbewerber oder gewerblicher Verband kann sich auf die Grundlage des Art. 1382 CC (Code Civil) im Falle einer ihn betreffenden unlauteren Handlung stützen und so Schadensersatzansprüche, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche („action en concurrence dloyale“) beim Tribunal de geltend machen.