Adäquanztheorie
Die Adäquanztheorie hat sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Wettbewerbsrecht Geltung. Danach ist ein Schaden dann durch den Wettbewerbsverstoß verursacht, wenn ein solcher Verstoß im Allgemeinen und nicht unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassender Umstände geeignet ist, einen solchen Schaden hervorzurufen.