Adäquanztheorie

Die Adäquanztheorie hat sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Wettbewerbsrecht Geltung. Danach ist ein Schaden dann durch den Wettbewerbsverstoß verursacht, wenn ein solcher Verstoß im Allgemeinen und nicht unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassender Umstände geeignet ist, einen solchen Schaden hervorzurufen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation