Äquivalenzbehauptung
Eine Behauptung, die die Aussage „unsere Produkte sind gleich gut wie…“ zum Inhalt hat wird als Äquivalenzbehauptung angesehen. Sie ist abzugrenzen von der bloßen Substitutionsmöglichkeit einer Kompatibilitätsbehauptung (siehe „Kompatibilitätsprüfung“). Sie soll vielmehr qualitative Gesichtspunkte (z.B. Lebensdauer, Handling) des angebotenen Produkts verdeutlichen.