AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die AGB unterliegen stets der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB Die fortwährende Verwendung bis zu einem rechtskräftigen Urteil unzulässiger AGB deren Rechtswidrigkeit durch Musterprozesse feststeht, stellt eine unmittelbare Benachteiligung durch die wirtschaftliche Schlechtstellung der Verbraucher dar. Aber auch die Werbung mit einer günstigeren Vertragsgestaltung oder ?abwicklung, als sie in der Tat in den AGB des Werbenden geregelt ist, stellt eine Irreführung i.S.v. § 5 UWG dar. Darüber hinaus stellt eine Verhinderung von zulässigen Testmaßnahmen durch Berufung auf das Hausrecht nach § 3 UWG einen unlauteren Wettbewerb dar, wenn die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr eröffnet sind.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation