Agentenmarke
Eine Agentenmarke ist eine Marke, die ohne Zustimmung des Inhabers für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen wurde (§§ 11, 17 MarkenG). Die Marke kann auf Verlangen gelöscht werden, der Inhaber kann aber auch die Übertragung der sich aus der Eintragung ergebenden Rechte verlangen oder die Benutzung durch den Agenten untersagen. Aus einer rechtswidrigen Benutzung können sich Schadensersatzansprüche ergeben.