Alkoholika
Für Alkoholika gelten strenge Werbeauflagen nach europarechtlichen Werberegelungen. Insbesondere unterliegt die Fernsehwerbung der Generalklausel, die den Schutz Minderjähriger vor körperlichen oder seelischen Schäden zum Gegenstand hat.
Für Alkoholika gelten strenge Werbeauflagen nach europarechtlichen Werberegelungen. Insbesondere unterliegt die Fernsehwerbung der Generalklausel, die den Schutz Minderjähriger vor körperlichen oder seelischen Schäden zum Gegenstand hat.