Alleinstellungswerbung

Aussagen des Werbenden in denen behauptet wird, er hätte in bestimmter oder in jeder Hinsicht einen Vorrang vor sämtlichen Mitbewerbern bezeichnet man als Alleinstellungswerbung. Sie schließt also – im Gegensatz zur Spitzengruppenwerbung – eine Gleichrangigkeit eines Mitbewerbers aus. Es handelt sich um eine Selbsteinschätzung, die nicht von einem Dritten zugeteilt wurde (z.B. durch Testergebnisse), daher muss der Werbende in diesem Fall einen eigenen Qualitätsnachweis führen. Der deutliche Vorsprung und eine gewisse Stetigkeit müssen in jeder bedeutsamen Hinsicht bestehen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation