Allgemeinverständlichkeit

Packungsbeilagen müssen für deren Adressat, den Verbraucher, verständlich gemacht werden. Dies ist z.B. bei manchen Fachaus-drücken nicht möglich. Die Angaben müssen so allgemein-verständlich wie möglich gemacht werden. Sind Angaben der Packungsbeilage nicht allgemeinverständlich genug, müssen sie in der Heilmittelwerbung ergänzend erläutert werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation