Amortisation
Amortisation meint eigentlich den Vorgang, in dem eine Investition sich relativiert hat, in der also die Anschaffungskosten durch nach und nach erzielte Erträge ausgeglichen wurden. Im Gesellschaftsrecht ist damit jedoch die Einziehung von Gesellschaftsanteilen der GmbH nach § 34 GmbHG bzw. Aktien gemeint. Bei der Aktiengesellschaft führt das zur Kapitalherabsetzung, bei der GmbH zum Untergang des Gesellschaftsanteils.