Amtslöschung

Die Löschung einer Marke auf Initiative des Bundespatentamtes hin ist nur für Marken möglich, die gegen § 8 Abs. 2 Nr. 4 – 9 MarkenG verstoßen. Die Nichtigkeitsgründe müssen schon zum Zeitpunkt der Eintragung bestanden haben. Selbst wenn bereits ein Antrag auf Löschung gestellt wurde und der Antrag zurückgenommen wird, kann das Patentamt keine Amtslöschung vornehmen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation