Anfechtung des Arbeitsverhältnisses

Eine wirksame Anfechtung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat die Beendigung dieses zur Folge (vgl. „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“). Allerdings wirkt sich die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht ex tunc (als von Anfang an nichtig) sondern ex nunc (von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anfechtung) auf das Arbeitsverhältnis aus.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation