Anfechtung des Arbeitsverhältnisses
Eine wirksame Anfechtung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat die Beendigung dieses zur Folge (vgl. „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“). Allerdings wirkt sich die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht ex tunc (als von Anfang an nichtig) sondern ex nunc (von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anfechtung) auf das Arbeitsverhältnis aus.