Anfechtungsrechte
Durch rechtsgeschäftliche Anfechtungsrechte des BGB wird der Ausgleich streitiger Interessenslagen der Vertragspartner bei sachwidriger Entscheidungsbeeinflussung hergestellt. Es ist sicherzustellen, dass der Abnehmer einer Leistung eigenverantwortlich handelnd das Vertragsangebot prüft und dass ihm verwehrt wird im Nachhinein aufgestellte, schwer überprüfbare Behauptungen zur Wirkung fremder Entscheidungsbeeinflussung anzufechten.