Anordnungsschaden

Anordnungsschaden ist derjenige Schaden, der mit dem bloßen Erlass der einstweiligen Verfügung oder dessen Bekanntmachung verbunden ist. Er ist abzugrenzen vom Vollziehungsschaden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation