Anordnungsschaden
Anordnungsschaden ist derjenige Schaden, der mit dem bloßen Erlass der einstweiligen Verfügung oder dessen Bekanntmachung verbunden ist. Er ist abzugrenzen vom Vollziehungsschaden.
Anordnungsschaden ist derjenige Schaden, der mit dem bloßen Erlass der einstweiligen Verfügung oder dessen Bekanntmachung verbunden ist. Er ist abzugrenzen vom Vollziehungsschaden.