Anspruchskonkurrenz

Das Markengesetz beabsichtigt keine abschließende Regelung des Kennzeichenschutzes, es steht in Anspruchskonkurrenz mit anderen kennzeichenrelevanten Vorschriften. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob diese nebeneinander angewandt werden können oder ob einer der Vorrang zu gewähren ist.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation