Anstifter

Im Rahmen der Geltendmachung kennzeichenrechtlicher Ansprüche ist jeder Schuldner, der den Verletzungstatbestand verwirklicht, also entsprechend § 830 BGB auch derjenige, der einen anderen nur beeinflusst hat, damit dieser die Verletzungshandlung vornimmt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation