Anwaltszwang

Der Zwang zur anwaltlichen Vertretung (sog. Anwaltszwang) besteht in der Regel ab Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, müssen sich beide Seiten durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Ebenso gilt der Zwang bei einem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation