Anwendungsgebiete

Anwendungsgebiete, auf die sich die Werbung bezieht, sind in jeder Werbung anzugeben. Es handelt sich dabei um den medizinischen Zweck, für den das Arzneimittel anzuwenden ist. Es sind demgemäß die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden zu nennen, die das Arzneimittel heilen, verhindern, lindern oder erkennen lassen soll. Bei homöo-pathischen Arzneimitteln dürfen die Anwendungsgebiete nicht angegeben werden, statt dessen die Angabe: „registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation