Apotheker
Apotheker unterliegen spezifischen Berufsausübungsregeln, insbesondere aus werberechtlicher Sicht. Die Apotheker vertreiben Arzneimittel und unterliegen dem HWG (Heilmittelwerbegesetz) und dadurch spezifischen Beschränkungen, z.B. dem Verbot von Werbegaben. Zudem sind noch die Berufsordnungen der Landesapothekerkammern hinsichtlich der Außendarstellung der Apotheker zu beachten. Mithin soll die berufliche Integrität der Apotheker gefördert werden. Hinreichende Gründe des Gemeinwohls rechtfertigen hier die erforderliche Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit.