Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer handelt erwerbswirtschaftlich und somit im geschäftlichen Verkehr, allerdings zumeist nur betriebsintern. Daher ist sein Handeln als nicht marktbezogen anzusehen. Infolgedessen findet zumeist das Lauterkeitsrecht hierauf keine Anwendung. Um ein Wettbewerbsverstoß zu begründen ist auf die „Repräsentantenhaftung“ abzustellen. Ein Arbeitnehmer „repräsentiert“ das Unternehmen im Rechtsverkehr dann, wenn er eine für das Unternehmen gewichtige Funktion zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung ausübt (in aller Regel bei angestellten Geschäftsführern oder sonstigen leitenden Angestellten).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation