Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht wird als das Sonderrecht des Arbeitnehmers bezeichnet. Es entfaltet vordergründig eine Schutzfunktion des Arbeitnehmers, mithin ist es ein Schutzrecht.
Das Arbeitsrecht wird als das Sonderrecht des Arbeitnehmers bezeichnet. Es entfaltet vordergründig eine Schutzfunktion des Arbeitnehmers, mithin ist es ein Schutzrecht.