Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist (im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, § 2 Abs. 1 S. 1) die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Hierzu zählt auch Dienstreisezeit, nicht aber die Wegezeit von der Wohnung zum Betrieb. In der Regel beträgt die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden. Insbesondere sind daneben die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.