Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist (im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, § 2 Abs. 1 S. 1) die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Hierzu zählt auch Dienstreisezeit, nicht aber die Wegezeit von der Wohnung zum Betrieb. In der Regel beträgt die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden. Insbesondere sind daneben die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation