Arbeitszeugnis
Bei Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer verlangen, vgl. § 630 BGB. Der Arbeitnehmer kann entweder ein einfaches Zeugnis (über Art und Dauer) oder ein qualifiziertes (über Leistung und Verhalten) verlangen, §§ 109, 6 Abs. 2 GewO.