Architekt
Die Berufsbezeichnung „Architekt“ bedarf einer bestimmten beruflichen Qualifikation, die sich nach den Regelungen in den Landes-Architektengesetzen richtet. Danach darf derjenige diese Berufsbezeichnung tragen, wer in die Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist. Hiervon ist sodann auch die Befähigung des Werbenden abzuleiten. U.a. fällt auch die werbende Bezeichnung „Innenarchitekt“ in dieses Berufs- oder Tätigkeitsfeld.