Architekt

Die Berufsbezeichnung „Architekt“ bedarf einer bestimmten beruflichen Qualifikation, die sich nach den Regelungen in den Landes-Architektengesetzen richtet. Danach darf derjenige diese Berufsbezeichnung tragen, wer in die Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist. Hiervon ist sodann auch die Befähigung des Werbenden abzuleiten. U.a. fällt auch die werbende Bezeichnung „Innenarchitekt“ in dieses Berufs- oder Tätigkeitsfeld.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation