Arzneimittel
Arzneimittel sind gemäß dem Arzneimittelgesetz Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zwar einerseits Krankheiten bei Mensch und Tier heilen und lindern sollen, von denen andererseits besondere gesundheitliche Risiken, nämlich Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen ausgehen können. Infolgedessen müssen hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit primär an sie strenge Anforderungen bezüglich ihrer Verkehrsfähigkeit gestellt werden. Insbesondere sind die Zulassung von Arzneimitteln, ihre Kennzeichnung sowie der Verkehr mit Arzneimitteln von erheblicher Bedeutung. Werbungstreibende unterliegen zusätzlich bei der Arzneimittelwerbung den Normen des HWG (Heilmittelwerbegesetz).