Arzneimittelwerbungsrichtlinie
Die Fernsehwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde bereits in der Fernsehrichtlinie (Richtlinie 97/36/EG) vom 30.06.1997 verboten. Durch die Arzneimittelwerbungsrichtlinie (Richtlinie 92/28/EWG) vom 31.03.1992 erfolgte sodann ausdehnend das Verbot der Öffentlichkeitswerbung auf die übrigen Medien.