Assistentin, medizinisch-technische
Der Beruf zählt zu den technischen Heilhilfsberufen und damit zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf zählt zu den technischen Heilhilfsberufen und damit zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.