Aufbrauchfrist

Ausnahmsweise kann dem Beklagten (Unterlassungspflichtigen) bei einem Sachurteil auf Unterlassung eine sog. Aufbrauchfrist (oder Umstellungsfrist) eingeräumt werden, die es ihm erlaubt noch vorhandene Werbemittel bis zum Ablauf der gesetzten Frist aufzubrauchen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation