Aufenthalt, gewöhnlicher

Der gewöhnliche Aufenthalt einer natürlichen Person ist dort begründet, wo sich der Mittelpunkt ihrer persönlichen, privaten und/bzw. oder auch ihrer beruflichen und geschäftlichen Interessen anknüpfen lässt, sofern dieser Mittelpunkt nur von einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit bestimmt wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation