Aufhebungsverfahren

Das Aufhebungsverfahren nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Verfahren, dass im Interesse des Antragsgegners des Anordnungsverfahrens liegt und die Aufhebung der einstweiligen Verfügung zum Inhalt hat.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation