Aufhebungsvertrag
Der sog. Aufhebungsvertrag entspringt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (s. „Vertragsfreiheit“). Durch einen solchen Vertrag besteht die Möglichkeit der einvernehmlichen Auflösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch infolge eines Betriebsüberganges.