Aufhebungsvertrag

Der sog. Aufhebungsvertrag entspringt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (s. „Vertragsfreiheit“). Durch einen solchen Vertrag besteht die Möglichkeit der einvernehmlichen Auflösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch infolge eines Betriebsüberganges.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation