Aufwendungsersatz

ie Gesellschafter einer OHG können, da sie voll geschäftsführungsbefugt sind und auch voll haften, Aufwendungsersatz nach § 110 HGB von der Gesellschaft verlangen.
Für Gesellschafter einer GmbH, AG oder den Kommanditisten einer KG gilt dies so nicht, da hier die Haftung beschränkt ist und meist auch keine volle Geschäftsführungsbefugnis vorliegt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation