Ausfuhr
Die Ausfuhr von Waren, auch Export genannt, kann sowohl rechtserhaltende als auch rechtsverletzende Benutzung sein. Rechtserhaltende Benutzung ist die Ausfuhr, wenn inländisch gekennzeichnete Waren ins Ausland verbracht werden, gleichgültig, ob dies nur innerbetrieblich und mit eigenen Transportmitteln geschieht und die Ware insofern gar nicht im Inland in Verkehr gebracht wird. Umgedreht ist der Export auch dann rechtsverletzend, wenn eine inländische Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sein könnte, weil überhaupt nicht an inländische Abnehmer geliefert werden soll.