Auskunftsanspruch

Ein Auskunftsanspruch ist ein rechtlicher Anspruch auf die Mitteilung bestimmter Umstände/Informationen. Ein Anspruch auf eine gesteigerte Auskunft ist der Rechnungslegungsanspruch. Sowohl der unselbstständige Auskunftsanspruch, der sich als Hilfsanspruch, der die Durchsetzung eines gegen den Auskunftspflichtigen gerichteten Hauptanspruchs vorbereiten soll, (in der Regel zur Bezifferung eines Schadensersatzanspruches) als auch der selbstständige Auskunftsanspruch beziehen sich auf einen bestehenden Schadensersatz- oder Beseitigungsanspruch unter Heranziehung der Grundsätze von Treu und Glauben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation