Auskunftspflicht

Die Pflicht des Abgemahnten besteht u.a. in der unverzüglichen Aufklärung. Gegebenenfalls muss der Abgemahnte den Abmahner darauf hinweisen, dass er bereits einem Dritten gegenüber eine ausreichende strafbewehrte Verpflichtungserklärung abgegeben hat. D.h. er muss alle Informationen geben, die der Abmahner benötigt um zuverlässig beurteilen zu können, ob die Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung ausgeschlossen worden ist.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation