Ausschließlichkeitsrecht
Als Ausschließlichkeitsrecht wird der Schutz geschäftlicher Bezeichnungen und Marken deshalb tituliert, weil er grundsätzlich gegenüber jedermann als absolutes Recht wirkt. Kern dieses Rechtes ist vor allem das sogenannte Verbietungsrecht, mit dem man anderen untersagen kann, die gleiche oder eine ähnliche Marke oder Bezeichnung zu verwenden.