Außengesellschaft
Die Außengesellschaft ist eine Gesellschaft, die selbst am Rechtsverkehr teilnimmt und nach außen hin tätig wird. Die Unterscheidung zwischen Innen- und Außengesellschaft wird bei Kapitalgesellschaften entbehrlich, da diese durch das vorhandene Gesellschaftsvermögen, nicht durch ihre Tätigkeit, definiert wird und durch ihre Organe nach außen auftritt.